Neumark Vogtland - Startseite

Neumark im Vogtland

Feuerwehr im Einsatz - Der Dachaufsetzer und seine Bedeutung

Der Dachaufsetzer signalisiert bei einem Einsatz den anderen Verkehrsteilnehmer hier ist ein Feuerwehrmann auf dem weg ins Feuerwehrgerätehaus zum Einsatz.

Das Schild ersetzt natürlich kein Blaulicht und auch kein Martinshorn das dürfen Sie auch nicht.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Mithilfe.

Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem Dachaufsatz sehen, können sie viel zum Einsatzerfolg der Feuerwehr beitragen in dem Sie, zum Beispiel freiwillig die Vorfahrt gewähren oder auf andere Art und Weise dem Fahrzeug freie Bahn schaffen. Bitte signalisieren sie Ihre Absichten deutlich mit Blink oder Handzeichen Reagieren Sie nicht überhastet - ein solches Entgegenkommen Ihrerseits darf nur durchgeführt werden, wenn es die allgemeine Verkehrslage zulässt und niemand gefährdet wird.

Sie sind dazu nicht verpflichtet

Doch bitte bedenken Sie:

Das nächstemal warten Sie vielleicht dringend auf die Hilfe der Feuerwehr oder anderer Einsatzkräfte.

 

Brandschutz

Wie melde ich einen Notfall / Unfall ?

Um schnelle Hilfe zu erhalten, benötigen die Rettungsleitstellen genaue Angaben über den Notfall.

Hierzu merken Sie sich die 4 W's:

  • Wer meldet den Notfall/Unfall?
  • Wo ist etwas passiert?
    möglichst genaue Angabe des Notfallortes
  • Was ist passiert?
    z.B. Person gestürzt, Verkehrsunfall, Gefahrgut-Unfall, Berufsunfall, Krankheitsfall und usw.
  • Wie ist die Situation?
    Wieviel Verletzte, Personen eingeklemmt, Art der Verletzungen, bewußtlos, starke Schmerzen und usw.

Wichtig!

Bewahren Sie Ruhe, niemals den Anruf selbst beenden. Warten Sie, bis die Rettungsleitstelle Ihnen sagt, daß sie alle notwendigen Angaben haben und Ihnen Hilfe zusichert.

Wenn es in Ihrer Wohnung brennt, verlassen Sie die brennende Wohnung, schließen Sie die Wohnungstür und alarmieren Sie die Feuerwehr über. 

 

Geben Sie, wenn Sie die Feuerwehr telefonisch alarmieren, kurz und deutlich die Art des Schadens, den Ortsteil, dieStraße, die Hausnummer des Gebäudes, das Stockwerk sowie Ihre Telefonnummer an.

Sollte es in einer Nebenwohnung, Kellergeschoß oder im Treppenhaus brennen und Sie beim Verlassen Ihrer Wohnung wider Erwarten eine starke Rauch- und Hitzeentwicklung feststellen, die Ihnen das Passieren des Treppenhauses unmöglich macht, gehen Sie in Ihrer Wohnung zurück. Alarmieren Sie die Feuerwehr von dort telefonisch. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, rufen Sie aus dem Fenster um Hilfe und machen Sie sich durch Winken bemerkbar.

Bleiben Sie ruhig !

Ihre Wohnungstrennwände zur Nachbarwohnung und Treppenhaus sind feuerbeständig. Ihre Wohnungstür leistet einer direkten Brandeinwirkung etwa eine halbe Stunde Widerstand, einer bloßen Verqualmung des Treppenhauses noch viel länger.

Springen Sie bei Gefahr nicht aus dem Fenster - es kann tödlich sein ! .

Warten Sie das Eintreffen der Feuerwehr ab und befolgen Sie Ihre Anweisungen. Werden Sie nicht ungeduldig, wenn die eingetroffene Feuerwehr Ihnen nicht sofort zur Hilfe eilt. Ihre Mitbewohner sind vielleicht in größerer Gefahr als Sie.

Wenn Sie im Brandfall das Haus über das Treppenhaus verlassen können, benutzen Sie nicht den Fahrstuhl. Er könnte vielleicht steckenbleiben. Rauchen Sie in müden Zustand nie im Bett, auf dem Sofa oder im Sessel. Sie könnten einschlafen! Die Rauchvergiftung durch einen sich unbemerkt entwickelnden Schwelbrand ist fast immer tödlich Lassen Sie eingeschaltete, elektrische Geräte, brennende Kerzen u. ä. nicht längere Zeit ohne Aufsicht. Achten Sie darauf, daß diese nicht zu nahe an brennbaren Stoffen stehen. Wenn Sie in Ihrer Wohnung brennbare Flüssigkeiten (z.B. Benzin) zum Reinigen benutzen, brennbare Klebstoffe (z.B. Fußbodenkleber) o. ä. verwenden, beseitigen Sie vorher alle Zündquellen und belüften Sie die Räume gut. Die Küche - Brandquelle Nr. 1. In der Wohnung hat sich die Küche zu einer Gefahrenquelle erster Ordnung entwickelt, Mit ihrem stetig zunehmenden Gerätepark wächst automatisch die Brandgefahr. Unachtsames Fritieren oder Flambieren, veraltete mit Fett übersättigte Filter oder Dunsthauben, das unterlassene Ausschalten einer Heiz- bzw. Kochstelle sind häufigere Brandursachen als rein technische Defekte wie z.B. ein Kurzschluß.

Wenn Sie diese Punkte beachten, helfen Sie sich und Ihrer Feuerwehr.

 

Heißes Fett niemals ohne Aufsicht lassen!

Überhitztes Fett entzündet sich bei 250° - 350° C: also niemals im offenen Topf fritieren.

Heimfriteusen weisen dagegen viele Vorzüge auf. Sie sind mit Überhitzungsschutz ausgerüstet.

Filtern Sie das Fett nach Gebrauch. Schwebeteilchen im Fett senken sonst den Flammpunkt.

Die Ölfilter gibt es von den Friteuseherstellern als Original-Ersatzteil. Tropfnasses Bratgut niemals fritieren ! Vorher abtrocknen.

Die spritzenden Fetteilchen können sich auf der Herdplatte blitzschnell entzünden.

Fettbrände NIE mit Wasser löschen - Explosionsgefahr Halten Sie statt dessen einen nassen Lappen oder einen passenden Deckel zum Ersticken der Flammen bereit.

Toaster und Grill dürfen bei Gebrauch nie ohne Aufsicht bleiben. Bevor Sie die Küche nach getaner Arbeit verlassen, schalten Sie sämtliche Elektrogeräte aus.

In einen Mülleimer gehören keine feuergefährlichen Gegenstände wie z.B. heiße Asche oder glimmende Zigarettenkippen. Zuvor gründlich mit Wasser ablöschen.

Der Dunsthaubenfilter muß fristgerecht gewechselt werden, um vor allem eine Verfettung der Haube und des Abluftkanals zu verhindern.

Verwenden Sie nur die modernen flammfesten Sicherheitsfilter mit den roten Streifen.

Diese zeigen automatisch die Sättigung des Filters deutlich an. Achtung: Nicht der Filter brennt, sondern das darin aufgefangene Fett.

Flambieren Sie nie unter der Dunsthaube! Schalten Sie diese erst nach den Flambiervorgang an.

Ein Feuerlöscher gehört in jeden Haushalt.

Deponieren Sie ihn stets griffbereit und lassen sie ihn regelmäßig überprüfen.

Die Feuerwehr berät Sie gerne.

Wenn’s brennt rufen Sie Tel. 112 Ihre Feuerwehr an.

 

Naturschutzbund gibt Verhaltenstipps zum Umgang mit Wespen Nicht wild um sich schlagen

 

Wer an schönen Sommertagen sein Stück Torte unter freiem Himmel genießen will, muss seine Süßigkeit mitunter mit Bedacht essen: Häufig sitzen bereits Wespen auf dem Bissen.

 

Naturschutzbund Deutschland (Nabu) "Kleines Wespen-Einmaleins" Tipps im Umgang mit den schwarz-gelben Insekten Er empfiehlt folgendes Verhalten: 1

Auf keinen Fall wild um sich schlagen, sondern die Wespen sanft wegschieben.

Süße Speisen und Getränke nicht unbedeckt im Freien stehen lassen.

Schutz bieten zum Beispiel Gazenetze oder Plexiglashauben.

Nicht aus offenen Flaschen trinken, Strohhalme benutzen.

Reste von Süßigkeiten am Mund von Kindern abwischen.

Wo Fallobst am Boden liegt, nicht barfuß laufen.

Abfallbehälter geschlossen halten, besonders in Parks sowie auf Spielflächen und auf Schulhöfen.

Wespen den Zugang zu Innenräumen versperren, zum Beispiel durch Vorhänge.

 

Der Nabu gibt zu bedenken, dass Wespen wichtige Dienste für Landwirte und Hobbygärtner leisten, weil sie unerwünschte Insekten vertilgen. Daher sollte genau überlegt werden, bevor ein Wespenstaat umgesiedelt oder gar vernichtet werde, ob nicht ein Miteinander von Mensch und Insekt möglich sei. Wer sich auf eine gute Nachbarschaft einlässt, hat im Herbst ohnehin seine Ruhe: Dann stirbt das Wespenvolk, und das Nest verwaist. Nur die begatteten Jungköniginnen überleben den Winter. Sie gründen im folgenden Jahr ein neues Nest, meist an einer anderen Stelle.

 

Gesetzliche Grundlagen

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Das Gesetz verbietet darüber hinaus, Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Erscheinungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten oder Nester zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Was heißt das nun für die Bürgerinnen und Bürger? Grundsätzlich gelten Bienen, Hummeln, Hornissen und einige seltene Wespenarten als besonders geschützte Arten, z.T. sind sie bereits vom Aussterben bedroht (Rote Liste). Die meisten Wespen fallen unter den allgemeinen Naturschutz des § 20d Bundesnaturschutzgesetz.

Hornissen und Wespen halten sich in der Regel vom Menschen fern und werden nur aggressiv, wenn ihr unmittelbarer Lebens- und Wohnraum bedroht wird. Anders die Gemeine / Deutsche Wespe, sie kann im Spätsommer lästig werden. Doch diese gelegentliche Lästigkeit ermächtigt nicht dazu, vorbeugend Nester zu zerstören und Wespen zu töten.

Nur wenn aufgrund der Lage eines Wespen- oder Hornissennestes eine unmittelbare Gefahr für den Menschen oder die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" besteht ( z. B. Wespennest im Wohnraum oder in dessen unmittelbarer Nähe; Bewohner reagieren allergisch auf Wespenstiche o.ä.), dann ist nach naturschutzrechtlicher Beratung / Prüfung ein Beseitigen der Tiere erlaubt.

Beratung für Bremerhaven: Umweltschutzamt, Untere Naturschutzbehörde Telefon: 590-3367 / 2041

 

Warum denn gleich Gift? In vielen Fällen können Hornissen-, Wespen-, Hummel- und Bienennester toleriert werden, durch ein wenig Rücksichtnahme ist ein Miteinander von Mensch und Tier möglich. Häufig können Hornissen-, und Wespennester auch an ihrem Platz belassen werden, wenn einfache Schutzmaßnahmen ergriffen werden:

Die Einflugschneise vor den Nestern ist in der Regel eng begrenzt, hier kann oft die Befestigung eines Brettes ausreichen, um eine unerwünschte Flugrichtung zu vermeiden.

Bei Nestern in Fensternähe kann ein Fliegengitter / Netz sehr hilfreich sein.

 

Verhalten bei Insektenstichen ( Bienen, Wespen, Hornissen )

  • Den Stachel möglichst schnell entfernen. Achtung: den Stachel nicht mit den Fingern herausziehen (da sonst das restliche Gift aus der Giftdrüse in die Einstichstelle gedrückt wird), sondern mit dem Fingernagel wegkratzen.
  • Leicht abbinden (so daß der Puls noch fühlbar ist).
  • Kühlen der betroffenen Körperregion
  • Nicht kratzen, um eine Infektion des Stiches zu vermeiden.
  • Bei infizierten Stichen antibiotikahaltige Salbe auftragen oder Kamillentinktur anwenden.
  • Bei Stichen in der Mundhöhle oder im Halsbereich sofort Eis lutschen, kalte Halsumschläge anlegen und einen Arzt aufsuchen.
  • Im Falle starker Schwellungen mit Atembeschwerden, Kreislaufstörungen oder bei Allergikern unverzüglich den Notarzt verständigen.

 

Wann Sie zum Arzt müssen

  • Bei starken allergischen Reaktionen. Personen mit bekannter Insektengiftallergie müssen unter Umständen immer ein entsprechendes Notfall-Medikament mit sich führen.
  • Bei Stichen im Mund-Rachen-Raum oder an den Lippen.
  • Bei infizierten Stichen, die nicht abheilen.
  • Stiche von Bienen, Wespen oder Hornissen bei kleinen Kindern.

 

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt!