Formulare
Formular-Übersicht
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Hundehaltung (Hundesteuer)
Bereich Pass- und Meldewesen
- Informations- und Serviceportal zum neuen Personalauweis
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
- Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
- Zustimmungserklärung eines Sorgeberechtigten zur Ausstellung eines Dokumentes
- Wohnungsgeberbestätigung
- Antrag auf Melderegisterauskunft
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
- Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren Online
- Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre Online
- Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses
- Antrag Führungszeugnis Online
- Flyer zum Führungszeugnis
Bereich Standesamt
Unser zuständiges Standsamt ist in Reichenbach im Vogtland. Für die Onlineantragstellung ist ein Amt24 Servicekonto notwendig. Die Registrierung ist unkompliziert und erfolgt in wenigen Schritten. Anschließend erfolgt die Anmeldung über das Serviceportal von Amt24. Sie können hier folgende Urkunden vom Standesamt Reichenbach im Vogtland beantragen
- Geburtsurkunde
- Internationale Geburtsurkunde
- Beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Eheurkunde
- Sterbeurkunde
Bereich Gewerbe
- Antrag auf eine Reisegewerbekarte
- Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
- Gewerbeanmeldung
- Gewerbeummeldung
- Gewerbeabmeldung
- Gewerbe_Beiblatt_gesetzliche Vertreter
- Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
Bereich Bauamt / Ordnungsamt
- Antrag auf Sondernutzung
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
- Anzeige zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers
- Antrag auf Genehmung Baumfällung
- Antrag auf Genehmigung Grundstückszufahrt
- Erlaubnisschein für Erdarbeiten
- Antrag auf Genehmigung Feuerwerk
- Antrag auf Plakatierung
- Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
- Erklärung zum Schutz des Baumbestandes zum Bauantrag
- Antrag auf Nutzung der Gemeinderäume
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach Polizeiverordnung (z.B. Ausnahme Nachtruhe)
- Antrag Erstattung Verdienstausfall - Feuerwehr
Archiv
Beantragung einer Auskunftssperre
Sie möchten eine Auskunftssperre beantragen?
Auskunftssperren beziehen sich auf die Herausgabe von personenbezogenen Daten an Dritte. Näheres regelt dazu das Bundesmeldegesetz (BMG).
Wenn Sie uns gegenüber das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Erteilung von Melderegisterauskünften eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z. B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z. B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), kann im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen werden.
Vor Einrichtung der Auskunftssperre werden Ihre Angaben durch uns überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Auskunftssperren gelten stets zu dem Schutzzweck, der für die Eintragung ausschlaggebend war. Wird nach Anhörung der betroffenen Person nach Auffassung der Meldebehörde durch die Auskunft der Schutzzweck der Auskunftssperre nicht berührt und sind auch sonstige schutzwürdige Interessen der betroffenen Person gewahrt, kann die Auskunft erteilt werden.
Die Auskunftssperre wird für die Dauer von zwei Jahren ab Antragstellung eingetragen; sie kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Einrichtung der Auskunftssperre nach wie vor vorliegen.
Für die Bearbeitung des Antrages werden keine Gebühren erhoben.
Einen Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre können Sie persönlich, schriftlich oder per
Online-Antrag - jeweils unter Angabe der Gründe - stellen.
Beantragung einer Übermittlungssperre
Sie möchten eine Übermittlungssperre beantragen?
Übermittlungssperren beziehen sich auf die Herausgabe von personenbezogenen Daten an Dritte. Näheres regelt dazu das Bundesmeldegesetz (BMG).
Sie haben die Möglichkeit, folgende Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Begründung zu widerrufen:
Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerber für diese sowie an die Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
- Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
- Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Religionsgemeinschaft angehören
- Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Der Widerspruch gilt grundsätzlich unbefristet.
Für die Bearbeitung des Antrages werden keine Gebühren erhoben.
Einen Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre können Sie persönlich, schriftlich oder per
Online-Antrag - ohne Angabe der Gründe - stellen.