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Aktuelles / Information

Der KulturPass ist da!

Ab sofort haben alle jungen Menschen, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, Anspruch auf den KulturPass.

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Tourenplan Schadstoffmobil

Das Schadstoffmobil kommt am 26.10.2023 nach Neumark 

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Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

 13.07.2023 Die Verfügung betrifft Eigentümer und Anlieger aller oberirdischen Gewässer im Vogtlandkreis

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Sie möchten eine Übermittlungssperre beantragen?

Übermittlungssperren beziehen sich auf die Herausgabe von personenbezogenen Daten an Dritte. Näheres regelt dazu das Bundesmeldegesetz (BMG).

Sie haben die Möglichkeit, folgende Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Begründung zu widerrufen:

Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen

  • Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerber für diese sowie an die Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
  • Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
  • Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Religionsgemeinschaft angehören
  • Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Der Widerspruch gilt grundsätzlich unbefristet.

Für die Bearbeitung des Antrages werden keine Gebühren erhoben.

Einen Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre können Sie persönlich, schriftlich oder per
Online-Antrag - ohne Angabe der Gründe - stellen.

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