Die Grundsteuer für das Jahr 2024 wird noch nach bisherigem Recht erhoben. Die zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheide der Gemeinde Neumark behalten bis zum 31.12.2024 kraft Gesetzes ihre Gültigkeit.
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 01.01.2025 zu zahlen sein.
Die bereits weitgehend zugegangenen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes sind die Grundlage für die Grundsteuerbescheide, welche zu Beginn des Jahres 2025 durch die Gemeinde an die Grundstückseigentümer versandt werden. Die konkrete Höhe der Grundsteuer ab 2025 ändert sich in jedem Fall. Sie wird Ihnen mit den neuen Grundsteuerbescheiden verbindlich mitgeteilt.
Von daher bitten wir Sie folgendes zu beachten:
Für die Zahlung der Grundsteuer verwendete Daueraufträge müssen ab 2025 (nach Erhalt des Grundsteuerbescheides) angepasst werden.
Wer bereits ein SEPA-Mandat für die bisherige Grundsteuer bei der Gemeinde eingereicht hat, muss nichts unternehmen. Das SEPA-Mandat gilt für die neue Grundsteuer weiter. Die entsprechenden Informationen sind im Grundsteuerbescheid unter „aktuelle Fälligkeiten“ vermerkt.
Bitte gleichen Sie die Daten auf Ihrem Grundsteuerbescheid ab (Anschrift, Daten zum Grundstück z.B. Grundsteuerwert, evtl. Bankverbindung).
Für Rückfragen steht die Abteilung Finanzen zur Verfügung.
Telefon: 037600 / 94124 oder 037600/94115