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Neumark im Vogtland

Aktuelles / Information

Amt für Abfallwirtschaft informiert

28.03.2024 Leerung von Papiertonnen künftig nur noch mit angebrachtem Etikett

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Einladung zum Aktionstag Solarenergie im Landratsamt Vogtlandkreis

26.03.2024 Start "Photovoltaik - Offensive Vogtlandkreis und Verbraucherzentale 2024

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Wahlen - Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht!

Am 9. Juni 2024 finden die Europawahl und die Kommunalwahlen in Sachsen statt.

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Sie möchten eine Übermittlungssperre beantragen?

Übermittlungssperren beziehen sich auf die Herausgabe von personenbezogenen Daten an Dritte. Näheres regelt dazu das Bundesmeldegesetz (BMG).

Sie haben die Möglichkeit, folgende Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Begründung zu widerrufen:

Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen

  • Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerber für diese sowie an die Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
  • Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
  • Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Religionsgemeinschaft angehören
  • Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Der Widerspruch gilt grundsätzlich unbefristet.

Für die Bearbeitung des Antrages werden keine Gebühren erhoben.

Einen Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre können Sie persönlich, schriftlich oder per
Online-Antrag - ohne Angabe der Gründe - stellen.