Jugenschöffen
Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht
Das Amtsgericht Plauen und das Amtsgericht Auerbach sowie das Landgericht Zwickau suchen aktuell neue Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028. Voraussetzungen sind soziale Kompetenz und ein hohes Maß an Unparteilichkeit sowie das Interesse, sich aktiv an der Rechtsprechung zu beteiligen und an Verhandlungen zur Urteilsfindung mitzuwirken.
Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten im Landkreis wohnen. Sie sollen zum 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein. Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Vogtlandkreis unter www.vogtlandkreis.de oder sind anzufordern im Landratsamt Vogtlandkreis, Jugendamt, Postplatz 5, 08523 Plauen bei Frau Merkel, Tel.Nr. 03741/300-3411, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und sind schriftlich bis spätestens 31. März 2023 an das Landratsamt Vogtlandkreis, Jugendamt, SG 124, Postplatz 5, 08523 Plauen zu senden.
Landrat Thomas Hennig
Landratsamt Vogtlandkreis
Schöffen
Für die in diesem Jahr anstehende Wahl von Schöffen werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht. Damit für die Jahre 2024 bis 2028 die Schöffen der Schöffengerichte und Strafkammern gewählt werden können, sind von der Gemeindeverwaltung Vorschläge beim Amtsgericht einzureichen, die vorher vom Gemeinderat beschlossen werden müssen.
Die entsprechende Person sollte zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde Neumark wohnen. Das Amt der Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von deutschen Staatsbürgern im Alter von 25 bis 70 Jahren ausgeübt werden. Verlangt werden in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, geistige Beweglichkeit, wegen des zum Teil anstrengenden Sitzungsdienstes, körperliche Eignung und ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache.
Auf der Landingpage www.schoeffenwahl2023.de, die der DVS-Bundesverband erstellt hat und die vom BMJ gefördert wird, sind alle relevanten Fragen und Hinweise zur Schöffenwahl enthalten.
Bewerbungsformulare finden Sie hier:
- Formular Bewerbung Schöffe
- Erklärung
- Datenschutzhinweise
Das Bewerbungsformular muss bis spätestens 31.05.2023 in der Gemeinde Neumark, Markt 3, 08496 Neumark eingegangen sein.
Gemeinde Neumark